Angebote für pflegende Angehörige und Angehörige von Demenzkranken

Kann über die Pflegekasse abgerechnet werden

Zielgruppe für die Inanspruchnahme des Angebotes:

Personengruppe ab den 1. Pflegegrad, die noch in ihrem häuslichen Umfeld leben

Tätigkeitsgerechte Qualifikation:

Pflegefachkraft und Betreuungsassistentin nach § 87 b SGB XI

Alltagsbegleiterin:

Keine eigenständigen Tätigkeiten im Haushalt, sondern kleine Hilfen leisten

  • Abbau im Alltag Überforderung abzubauen und Isolation zu vermeiden
  • Selbstständigkeit und Selbstbestimmung erhalten oder wieder zurückgewinnen und ein längeres Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen
  • Begleitung z.B. zum Einkauf, Gottesdienst, Friedhofsbesuch,
  • gemeinsames Kochen und Backen
  • Unterstützung bei alltäglicher Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen oder Banken
  • Kleine Hilfen, z.B. das Einräumen der Spülmaschine
  • Ordnung machen und bei leichten Reinigungsarbeiten

Haushaltnahe Dienstleistungen:

Versorgung im einem Privathaushalt, die Erbringung erfolgt in der Regel ohne Beteiligung des pflegebedürftigen Menschen oder dessen pflegende Angehörige

  • Reinigung der Wohnung
  • Verpflegung auch im Falle ernährungsbezogener Krankheiten
  • Lebensmittelbevorratung
  • Wäsche- und Blumenpflege
  • Einkaufen und Kochen
  • Speiseplanung
  • Vorratshaltung
  • Botengänge z.B. Apotheke