Angebote für pflegende Angehörige und Angehörige von Demenzkranken
Kann über die Pflegekasse abgerechnet werden
Kann über die Pflegekasse abgerechnet werden
Zielgruppe für die Inanspruchnahme des Angebotes:
Personengruppe ab den 1. Pflegegrad, die noch in ihrem häuslichen Umfeld leben
Tätigkeitsgerechte Qualifikation:
Pflegefachkraft und Betreuungsassistentin nach § 87 b SGB XI
Alltagsbegleiterin:
Keine eigenständigen Tätigkeiten im Haushalt, sondern kleine Hilfen leisten
Haushaltnahe Dienstleistungen:
Versorgung im einem Privathaushalt, die Erbringung erfolgt in der Regel ohne Beteiligung des pflegebedürftigen Menschen oder dessen pflegende Angehörige